In der Vergangenheit gab es bei Prüfungen durch die Gebietskrankenkassen immer wieder Probleme, weil diese Tätigkeiten, die als selbständig qualifiziert wurden, als Dienstverhältnisse eingestuft haben. Die Folge waren teils erhebliche Nachzahlungen. Dies hat in manchen Fällen auch bäuerliche Nebentätigkeiten betroffen. Gemäß einem Beschluss im Hauptverband der Sozialversicherungsträger soll bei derartigen Prüfungen nun die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw die Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Schlussbesprechung beigezogen werden, wenn ein dort Versicherter betroffen ist. Ende 2013 soll diese Regelung evaluiert werden. Aus der Sicht der Landwirtschaftskammer Österreich stellt dieser Beschluss einen wesentlichen ersten Schritt zur Objektivierung in der beitragsrechtlichen Beurteilung dar.
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