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Bauen im Dorfgebiet in OÖ

Das Dorfgebiet stellt eine Kategorie des Baulandes mit starker landwirtschaftlicher Ausprägung dar. Im Vergleich zum Grünland gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile.
In der Praxis eignet sich das Dorfgebiet besonders für kleinere bis mittlere Betriebe. © DI Christoph Zaussinger
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In der Praxis eignet sich das Dorfgebiet besonders für kleinere bis mittlere Betriebe. © DI Christoph Zaussinger
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In der Praxis eignet sich das Dorfgebiet besonders für kleinere bis mittlere Betriebe. © DI Christoph Zaussinger
In der Praxis eignet sich das Dorfgebiet besonders für kleinere bis mittlere Betriebe. © DI Christoph Zaussinger
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Das Dorfgebiet dient vorrangig für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher sowie berufsgärtnerischer Betriebe. Weiters sind Wohngebäude in Form von Kleinhausbauten mit bis zu drei Wohnungen gestattet, wenn die dörfliche Struktur des Gebietes sichergestellt ist.
 
Vorteile im Vergleich zu Grünland

Betriebe im Dorfgebiet müssen im Gegensatz zu Betrieben im Grünland für Neubauten keine landwirtschaftliche Notwendigkeit nachweisen. Sie benötigen daher kein agrartechnisches Gutachten. Für Bauten im Dorfgebiet ist auch keine Genehmigung durch den Natur- und Landschaftsschutz erforderlich. Somit ist das Bauen im Dorfgebiet grundsätzlicher leichter als im Grünland möglich.
 
Nachteile im Vergleich zu Grünland

Die Hofstellen im Dorfgebiet weisen häufig beengte Verhältnisse auf. Bei betrieblichen Entwicklungen, wie z.B. einem neuen Stall, stellt der knappe Raum eine Herausforderung für die Planer dar. Die räumliche Enge zu benachbarten Wohnhäusern erfordert überdies ein gutes gegenseitiges Verständnis. Insbesondere bei Neu- oder Umbauten von Ställen ist auf die Wohnbevölkerung Rücksicht zu nehmen.
 
Gleiche Bestimmungen wie im Grünland

Im Dorfgebiet dürfen bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude für Wohn-, Verwaltungs-, Schulungs-, Seminar- und Lagerzwecke verwendet werden. Weiters sind Klein- und Mittelbetriebe gestattet, die die Umgebung nicht wesentlich stören. In bestehenden Gebäuden ist die Einrichtung von insgesamt 4 Wohnungen erlaubt. Diese können dann auch vermietet werden.
 
Fazit

Vor allem für kleinere und mittlere Betriebe ist das Dorfgebiet eine gute Wahl. Neubauten können ohne agrartechnischer und naturschutzrechtlicher Genehmigung errichtet werden. Vollerwerbsbetriebe mit Tierhaltung werden im Dorfgebiet aber im Laufe der Zeit auf Grenzen stoßen. Für sie wäre das Grünland die bessere Wahl.
21.02.2012
Autor:DI Christoph Zaussinger
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