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Im Zuge der alljährlich stattfindenden Nachberechnung durch die Agrarmarkt Austria (AMA) erfolgt eine weitere Überweisung von rund EUR 16,75 Mio. für die Einheitliche Betriebsprämie 2012 an die Antragsteller. Die Zustellung der Bescheide für die Einheitliche Betriebsprämie erfolgt Anfang Mai 2013. Der Auszahlungsbetrag sowie alle Informationen zu beantragten und genutzten Zahlungsansprüchen (ZA) werden im Auszahlungsbescheid, wie bereits in der Vergangenheit, übersichtlich dargestellt.
Auch bei dieser Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie dürfen vorerst nur Almfutterflächen für jene Almen berücksichtigt werden, bei denen 2011 oder 2012 eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt, abgeschlossen und die Ergebnisse eingearbeitet wurden. Auftreiber auf Almen/Weiden, bei denen 2011 und/oder 2012 keine Vor-Ort-Kontrollen stattgefunden haben, dürfen vorerst nur auf Basis der Heimgutflächen abgerechnet werden. Die anteilige Futterfläche kann bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden. Die Berechnung der Einheitlichen Betriebsprämie entsprechend der Futterflächenanteile der Almen/Weiden erfolgt nach abgeschlossener Überprüfung.
Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Berufung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung eingebracht werden. Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA - Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr - unter der Hotline-Nummer 01/333 71 16 ab 06.05.2013 gerne zur Verfügung.
Auch bei dieser Auszahlung der Einheitlichen Betriebsprämie dürfen vorerst nur Almfutterflächen für jene Almen berücksichtigt werden, bei denen 2011 oder 2012 eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt, abgeschlossen und die Ergebnisse eingearbeitet wurden. Auftreiber auf Almen/Weiden, bei denen 2011 und/oder 2012 keine Vor-Ort-Kontrollen stattgefunden haben, dürfen vorerst nur auf Basis der Heimgutflächen abgerechnet werden. Die anteilige Futterfläche kann bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden. Die Berechnung der Einheitlichen Betriebsprämie entsprechend der Futterflächenanteile der Almen/Weiden erfolgt nach abgeschlossener Überprüfung.
Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Berufung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung eingebracht werden. Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA - Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr - unter der Hotline-Nummer 01/333 71 16 ab 06.05.2013 gerne zur Verfügung.

