Wenn verpackte Lebensmittel an den Letztverbraucher, an Gastronomie, Großküchen oder den Einzelhandel abgegeben werden, so müssen diese gekennzeichnet sein. Verpackte Lebensmittel sind Produkte in verschlossenen Behältnissen, wie Gläsern, Flaschen, Becher und vakuumierte Waren. Aber auch Butter in festsitzendem Butterpapier und Käse in Dehnfolie werden als verpackte Produkte angesehen.
Waren, die in Anwesenheit des Endverbrauchers verpackt werden, müssen nicht etikettiert werden. Brot und Gebäck in offenen Papiersäcken sowie Fleischerzeugnisse in Därmen oder Haut zählen ebenso nicht als Verpackung, müssen daher auch nicht gekennzeichnet werden.
Damit alle Kennzeichnungselemente vorhanden sind bzw. richtig ausgeführt werden, kann man einerseits die Musteretiketten der LK Ö zur Unterstützung heranziehen, andererseits die Beratungsleistung der Landwirtschaftskammer OÖ in Anspruch nehmen.
Da die Kennzeichnung oftmals sehr produktindividuell ausfallen kann, ist die Unterstützung durch die Beraterin für Direktvermarktung eine große Hilfe.
Waren, die in Anwesenheit des Endverbrauchers verpackt werden, müssen nicht etikettiert werden. Brot und Gebäck in offenen Papiersäcken sowie Fleischerzeugnisse in Därmen oder Haut zählen ebenso nicht als Verpackung, müssen daher auch nicht gekennzeichnet werden.
Damit alle Kennzeichnungselemente vorhanden sind bzw. richtig ausgeführt werden, kann man einerseits die Musteretiketten der LK Ö zur Unterstützung heranziehen, andererseits die Beratungsleistung der Landwirtschaftskammer OÖ in Anspruch nehmen.
Da die Kennzeichnung oftmals sehr produktindividuell ausfallen kann, ist die Unterstützung durch die Beraterin für Direktvermarktung eine große Hilfe.

