Nach der MFA-Abgabe: Die Bewirtschaftung muss aufgrund der Antragstellung erfolgen; andernfalls Korrekturen auf die tatsächliche Nutzung durchführen © Thumfart |
Beispiel
Soll eine mit der Nutzungsbezeichnung „GLÖZ A“ beantragte Fläche jetzt doch geerntet werden, dann muss eine dem Aufwuchs entsprechende Korrektur zum MFA erfolgen („Kleegras“, „Klee“, „Futtergräser“,…).

