Die Behebung von Schäden nach Elementarereignissen (Überschwemmung, Vermurung, Erdrutsch etc.) an Sachwerten, Gebäuden, Grundstücken, Forststraßen, usw. kann mit einmaligen nicht rückzahlbaren Beihilfen durch den Katastrophenfonds unterstützt werden. Die Arbeiten zur Schadensbehebung können sofort durchgeführt werden. Die Schäden müssen gleichzeitig mit dem Antrag 56a beim Gemeindeamt oder Magistrat bekannt gegeben werden. Eigene Fotos zur Beweissicherung müssen dem Antrag unbedingt beigelegt werden. Das Antragsformular ist bei den Gemeindeämtern erhältlich oder kann mit unten stehendem Link herunter geladen werden. Schäden unter EUR 1.000,- werden vom Katastrophenfonds nicht berücksichtigt. Die Behebung des Schadens ist innerhalb einer bestimmten Frist mittels Originalrechnungen, den Zahlungsbelegen und der Bekanntgabe der Eigenleistung nachzuweisen.
Weitere Informationen:
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Katastrophenschäden an Gebäuden, Grundstücken und Sachwerten
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Berufsbildung Teilnehmerförderung (M 111, M 331)
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Entlastungshilfe
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Maschineneinsatzförderung im Berggebiet
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Soziale Betriebshilfe
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Bildungskonto des Landes OÖ 2010-2014
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Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
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Landwirtschaftliches Praktikum im Ausland
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Lernende Regionen