Lohnerhöhung für Landarbeiter und Saisonarbeiter in Oberösterreich
Es gelten folgende Mindestlöhne bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden:
KATEGORIE | Bruttolohnsätze |
1. Wirtschafter, Betriebsführer, Meister | € 2.245,00 |
2. alle Facharbeiter, Traktor- und Maschinenfahrer (hauptberuflich) | € 1.880,00 |
3. angelernter Arbeiter, Aushilfsfahrer bis 6 Monate | € 1.625,00 |
4. Landarbeiter, Viehwartungsarbeiter | € 1.580,00 |
5. Anbau- und Erntehelfer bis maximal 9 Monate, ab 1.1.2023 | € 1.576,00 |
Weiters wurden aufgrund der gesetzlichen Änderung zum Landarbeitsgesetz neue Kündigungsfristen vereinbart. Nunmehr gelten folgende Kündigungsfristen für den Dienstgeber:
Bis zum 2. Dienstjahr | 6 Wochen |
nach 2. Dienstjahren | 2 Monate |
nach 5. Dienstjahren | 3 Monate |
nach 15. Dienstjahren | 4 Monate |
nach 25. Dienstjahren | 5 Monate |
Für den Dienstnehmer beträgt die Kündigungsfrist ein Monat. Das Dienstverhältnis muss in allen Fällen zum Ende des Kalendermonats beendet werden unter Beachtung der jeweiligen Kündigungsfrist.
Bei saisonaler Beschäftigung bis zu neun Monaten jährlich gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen für Dienstgeber und Dienstnehmer.
Bei saisonaler Beschäftigung bis zu neun Monaten jährlich gilt eine kürzere Kündigungsfrist von zwei Wochen für Dienstgeber und Dienstnehmer.